Das Eurokennzeichen
Das Eurokennzeichen wurde obligatorisch zum 01.11.2000 eingeführt und ist heutzutage das
Standartkennzeichen. Die im blauen Feld vorhandenen 12 gelben Sterne stehen für die
Mitgliedsstaaten in der EU. Darunter befindet sich das jeweilige Nationalitätszeichen.
Das Saisonkennzeichen
Einführung 01.03.1997
Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum
eines Jahres sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen werden soll. Diese Regelung ist besonders interessant für Eigentümer von Motorrädern, Wohnmobilen, Campinganhängern
Cabrios oder Roadstern. Fahrzeuge die also nur wenige Monate im Jahr gefahren werden sollen. Beim Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle muß der Zeitraum für den die Zulassung
gelten soll angegeben werden. Also z. B. März bis Oktober.
Das Kurzzeitkennzeichen
Einführung 01.05. 1998
Das Kurzzeitkennzeichen gilt als Überführungskennzeichen für Kraftfahrzeuge innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und hat eine Gültigkeit von 5 Tagen.Die auf dem gelben Feld
angegebenen Zahlen zeigen den Ablauftag. Sie benötigen für die Zulassung eine gesonderte
Ausfuhrkennzeichen
Einführung 01.01.1989
Das Ausfuhr oder auch Zollkennzeichen genannte Autoschild ist durch das rote Feld am
rechten Rand des Schildes gekennzeichnet und dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges
ins Ausland. Das im roten Feld angegebene Datum zeigt den Ablauftag. Die maximale
Laufzeit beträgt 1 Jahr. Entsprechende Versicherungsdoppelkarten erhalten Sie
selbstverständlich bei uns.
Oldtimerkennzeichen
Einführung 01.08.1997
Das „H“ im Schild steht für historische Fahrzeuge. Voraussetzung für ein solches
Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren für das Fahrzeug und eine Abnahme
des TÜV auf Verkehrssicherheit und historischen Erhaltungswert. Solche Fahrzeuge
werden nach Zulassung pauschal versteuert. Die Jährliche Kfz-Steuer beträgt dann
ca. 190,-- Euro.
Hier kommen sie auf eine Maßtabelle für Kfz-Kennzeichen: