Das Autoschild

Das Eurokennzeichen

Das Eurokennzeichen wurde obligatorisch zum 01.11.2000 eingeführt und ist heutzutage das

Standartkennzeichen. Die im blauen Feld vorhandenen 12 gelben Sterne stehen für die

Mitgliedsstaaten in der EU. Darunter befindet sich das jeweilige Nationalitätszeichen.

Das Saisonkennzeichen

Einführung 01.03.1997

Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum

eines Jahres sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen werden soll. Diese Regelung ist besonders interessant für Eigentümer von Motorrädern, Wohnmobilen, Campinganhängern

Cabrios oder Roadstern. Fahrzeuge die also nur wenige Monate im Jahr gefahren werden sollen. Beim Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle muß der Zeitraum für den die Zulassung

gelten soll angegeben werden. Also z. B. März bis Oktober.

Das Kurzzeitkennzeichen

Einführung 01.05. 1998

Das Kurzzeitkennzeichen gilt als Überführungskennzeichen für Kraftfahrzeuge innerhalb der

Bundesrepublik Deutschland und hat eine Gültigkeit von 5 Tagen.Die auf dem gelben Feld

angegebenen Zahlen zeigen den Ablauftag. Sie benötigen für die Zulassung eine gesonderte

Deckungskarte.

Ausfuhrkennzeichen

Einführung 01.01.1989

Das Ausfuhr oder auch Zollkennzeichen genannte Autoschild ist durch das rote Feld am

rechten Rand des Schildes gekennzeichnet und dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges

ins Ausland. Das im roten Feld angegebene Datum zeigt den Ablauftag. Die maximale

Laufzeit beträgt 1 Jahr. Entsprechende Versicherungsdoppelkarten erhalten Sie

selbstverständlich bei uns.

Oldtimerkennzeichen

Einführung 01.08.1997

Das „H“ im Schild steht für historische Fahrzeuge. Voraussetzung für ein solches

Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren für das Fahrzeug und eine Abnahme

des TÜV auf Verkehrssicherheit und historischen Erhaltungswert. Solche Fahrzeuge

werden nach Zulassung pauschal versteuert. Die Jährliche Kfz-Steuer beträgt dann

ca. 190,-- Euro.

Hier kommen sie auf eine Maßtabelle für Kfz-Kennzeichen: